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Kosten

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, die Therapiekosten zu decken:

1) Sie sind gesetzlich versichert. Evelyn Happe, Phillip Rottmann, Danny Moll und Nora Homburg sowie alle Ausbildungsteilnehmer*innen können mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Somit werden in der Regel alle Kosten der psychotherapeutischen Behandlung (u.a. Sprechstunden, Diagnostik, Probatorik, Einzeltherapien, Gruppentherapien, Entspannungsverfahren und Berichte an den Gutachter) auch von allen Krankenkassen übernommen. Gesetzlich versicherte Klient*innen benötigen keine Überweisung, um zu uns in die Praxis kommen zu können. Allerdings bitten wir alle Klient*innen an die Versichertenkarte zu denken. Bitte beachten Sie, dass unsere aktuelle Wartezeit etwa 12 Monate beträgt.

Seit Juli 2023 bis voraussichtlich März 2024 können wir leider keine gesetzlich versicherten Klient*innen mehr aufnehmen.

2) Sie sind privat oder durch eine Beihilfe (+ Versicherung) versichert: In diesem Fall werden die Kosten weitgehend von der Versicherung und Beihilfe erstattet. In der Regel fallen darüber hinaus pro Stunde etwa 20.-€ Eigenanteil an. Luisa Fallmeier, Melanie Kransmann, Kristina Krisam und Marius Reuter und Evelyn Happe können über die private Krankenversicherung abrechnen.

3) Sie sind Selbstzahler. Wenn Sie sich den bürokratischen Weg Krankenkasse ersparen wollen oder wenn Sie einige Beratungs-, Coachings- oder Supervisionsstunden nehmen wollen, empfiehlt es sich, die Therapiesitzungen selbst zu bezahlen. Das ist häufig dann sinnvoll, wenn Sie nur wenige Therapiestunden benötigen. Die Kosten hierfür beginnen bei  100.-€ à 50 min.

Die Kosten für Paartherapien werden von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Der Betrag für eine 60 minütige Sitzung liegt bei 130.-€.

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